Leiter- und Trittprüfung gemäß BetrSichV §3 (6) und DGUV 208-016

Was beinhaltet unsere Leiter- & Trittprüfung?

Die Leiter- und Trittprüfung umfasst ein ausführliches Dienstleistungsangebot, dessen Ziel es ist, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu maximieren und die Einhaltung aller relevanten Sicherheitsstandards zu gewährleisten.  

Die Prüfung wird professionell durchgeführt und richtet sich nach den Vorgaben der BetrSichV §3 (6) und der DGUV Information 208-016 

Der umfassende Leistungsumfang der Prüfung beinhaltet folgende Schlüsselaspekte:

  • Sichtkontrolle: Dies beinhaltet die Überprüfung auf sichtbare Mängel, Beschädigungen oder Abnutzungserscheinungen
  • Funktionsprüfung: Hier wird sichergestellt, dass alle beweglichen Teile einwandfrei funktionieren.
  • Stabilitätstest: Überprüft wird die allgemeine Stabilität der Leiter oder des Trittes sowie die Fußkappen.
  • Sicherheitskomponenten-Check: Es erfolgt eine Kontrolle der Sicherheitsriegel, Sperren und anderer kritischer Sicherheitskomponenten.
  • Normenkonformität: Es wird die Einhaltung aktueller Sicherheitsnormen und Vorschriften überprüft.

Durchführung und Dokumentation der Prüfung:

Vor Ort führt der Inspekteur eine gründliche Prüfung der Leitern und Tritte durch. Die Inspektion beinhaltet eine detaillierte Überprüfung auf:

  • Sicherheitsmängel
  • Beschädigungen
  • Korrosion
  • Abnutzungserscheinungen
  • Die Vollständigkeit und Montage der nötigen Sicherheitsvorrichtungen, unter Berücksichtigung aller relevanten Normen und Vorschriften

Nach Abschluss der Prüfung gibt der Inspekteur vor Ort eine erste mündliche Rückmeldung über den Zustand der Leitern. Bei festgestellten Mängeln oder irreparablen Schäden kann auf Wunsch ein individuelles Angebot für die betroffene Leiter erstellt werden.

Das Ergebnis der Prüfung wird in einem detaillierten Inspektionsprotokoll festgehalten, das individuell für jede Leiter erstellt wird. Das Protokoll enthält alle Befunde, Beobachtungen und Empfehlungen und wird in schriftlicher sowie digitaler Form bereitgestellt. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Prüfprotokoll zu entnehmen.

Falls bei der Prüfung Mängel oder Beschädigungen festgestellt werden, wird die betroffene Leiter zudem mit einem Gefahrenstufen-Aufkleber markiert.

Die Prüfplakette

Nach Abschluss der
Leiter- und Trittprüfung erhalten
Sie von uns eine gültige
Prüfplakette als Nachweis
für die ordnungsgemäß
durchgeführte Inspektion.

Beispiel Prüfplakette für Leitern und Tritte, Kreis zum Einkleben der Plakette und Pfeil auf Nächste Prüfung

Als zusätzlichen Service
bieten wir Ihnen kostenlos
eine Terminerinnerung für
die nächste Inspektion im
folgenden Jahr.

Kombi-Service: Leiter- & Regalprüfung

Ein Termin, ein Protokollsatz, ein Ansprechpartner, spart Zeit, Wege und Kosten. Ideal für Lager & Werkstatt.

Gefahrenstufen bei Leiter-und Trittprüfung

Falls bei der Prüfung Mängel oder Beschädigungen festgestellt werden, markieren wir die betroffene Leiter mit einem der folgenden Gefahrenstufen-Aufkleber:
Gefahrenstufe Rot Leiter nicht mehr verwenden sofort außer Betrieb

Gefahrenstufe Rot sofort außer Betrieb

Sperren und Kennzeichnen

Akutes Risiko Leiter Tritt umgehend sperren eindeutig kennzeichnen und fachgerecht instandsetzen oder ersetzen Freigabe erst nach erneuter Prüfung

Gefahrenstufe Orange Reparatur notwendig Nutzung nur nach Freigabe

Gefahrenstufe Orange Instandsetzung erforderlich

Reparatur notwendig

Mängel vorhanden Nutzung bis zur Instandsetzung nicht zulässig oder nur nach Anweisung Freigabe erfolgt nach erfolgreicher Reparatur Prüfung

Leiter- und Trittprüfung nach BetrSichV

Leitern und Tritte sind unverzichtbare Arbeitsmittel in vielen Betrieben. Eine regelmäßige Prüfung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern schützt auch vor Unfällen und Ausfallzeiten. Unsere Leiter- und Trittprüfungen erfolgen nach den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §3, Absatz 6) und der DGUV Information 208-016.

Welche Leitern und Tritte unterliegen der Prüfpflicht?

Laut Vorschrift müssen alle gewerblich genutzten Leitern und Tritte geprüft werden, wie z. B.:

  • Anlegeleitern
  • Stehleitern
  • Mehrzweckleitern
  • Trittleitern
  • Podestleitern

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?

Die Betriebssicherheitsverordnung (§3 BetrSichV) schreibt vor, dass Leitern und Tritte mindestens alle 12 Monate durch eine qualifizierte Person geprüft werden müssen. Zwischen den jährlichen Inspektionen ist der Betreiber verpflichtet, regelmäßige Sichtkontrollen durchzuführen.

Rechtsgrundlage der Prüfung

Die Prüfpflicht basiert auf der Betriebssicherheitsverordnung (§3 und §10) sowie der DGUV Information 208-016. Diese Vorschriften legen fest, dass Arbeitsmittel wie Leitern und Tritte regelmäßig auf ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit überprüft werden müssen.

Unsere Unterstützung bei der Leiter- und Trittprüfung

Unsere qualifizierten Prüfer sorgen für eine umfassende und gesetzeskonforme Prüfung, die folgende Aspekte umfasst:

  • Sichtkontrolle: Prüfung auf sichtbare Schäden und Abnutzung.
  • Funktionsprüfung: Sicherstellung, dass bewegliche Teile wie Scharniere ordnungsgemäß funktionieren.
  • Stabilitätstest: Überprüfung der Stabilität und Standfestigkeit.
  • Sicherheitskomponenten-Check: Kontrolle der Sicherheitsriegel und anderer relevanter Bauteile.
  • Normenkonformität: Sicherstellung der Einhaltung aktueller Normen wie DIN EN 131 und DIN EN 14183.

Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie ein detailliertes Prüfprotokoll sowie eine Prüfplakette als Nachweis der ordnungsgemäß durchgeführten Inspektion.

Kosten der Leiter- und Trittprüfung

Die Kosten für eine Leiter- und Trittprüfung setzen sich zusammen aus:

  • Zeitaufwand für die Prüfung,
  • An- und Abfahrtskosten (basierend auf der Entfernung laut Google Maps),
  • Gebühren für das Prüfprotokoll.

Für ein maßgeschneidertes Angebot kontaktieren Sie uns gerne. Wir bieten transparente und faire Preise.

Ihre Sicherheit ist unser Anliegen – vertrauen Sie auf unsere Expertise!

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Das Prüfprotokoll

Unsere Protokolle zur Leiter- und Trittprüfung halten alle festgestellten Mängel sorgfältig fest und sichern so eine vollständige, nachvollziehbare Dokumentation. Anschließend stellen wir diese wichtigen Informationen unseren Kunden auch in digitaler Form zur Verfügung.

Muster Prüfprotokoll Leiter und Trittprüfung als PDF, Prüfcheckliste für Holme, Sprossen, Stufen, Plattform und Zubehör

Ablauf und Vorschriften der Leiter- und Trittprüfung

Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Ihre Fragen – klar und prägnant beantwortet

Die Prüffrist für Leitern und Tritte wird anhand der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. In vielen Betrieben erfolgt die Leiterprüfung einmal jährlich. Bei intensiver Nutzung, Beschädigungen oder besonderen Einsatzbedingungen können kürzere Prüfintervalle erforderlich sein.

Geprüft werden gewerblich genutzte Arbeitsmittel wie Stehleitern, Anlegeleitern, Schiebeleitern, Mehrzweckleitern, Teleskopleitern, Podestleitern und Tritte. Auch selten verwendete Leitern sollten im betrieblichen Prüfverzeichnis erfasst und regelmäßig kontrolliert werden.

Bei der Leiterprüfung werden unter anderem Holme, Stufen, Sprossen, Gelenke, Fußkappen, Traversen und Spreizsicherungen kontrolliert. Zusätzlich prüft der Inspekteur die Stabilität, Funktionsfähigkeit, Kennzeichnung und sichtbare Beschädigungen der Leiter oder des Trittes.

Die Prüfung muss von einer zur Prüfung befähigten Person durchgeführt werden. Sie benötigt eine geeignete Berufsausbildung, praktische Berufserfahrung und aktuelle Fachkenntnisse, um den sicheren Zustand von Leitern und Tritten fachgerecht beurteilen zu können.

Beschädigte Leitern und Tritte werden entsprechend dem vorhandenen Sicherheitsrisiko gekennzeichnet. Arbeitsmittel mit gefährlichen Mängeln müssen sofort gesperrt und dürfen erst nach einer fachgerechten Reparatur oder erneuten Prüfung wieder verwendet werden.

Ja, die Leiter- und Trittprüfung kann gemeinsam mit der jährlichen Regalinspektion durchgeführt werden. Ein kombinierter Prüftermin reduziert den organisatorischen Aufwand, spart zusätzliche Anfahrten und ermöglicht die Prüfung mehrerer Arbeitsmittel durch einen Ansprechpartner.

Haben Sie noch Fragen?

Sollten Sie weitere Fragen haben oder Klärungsbedarf bestehen, können Sie sich gerne an uns wenden. Unser Team steht Ihnen bei allen Fragen zu unseren Dienstleistungen, der Produktverfügbarkeit sowie zu bewährten Lösungen für Ihren Regalbedarf zur Verfügung.

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