Gesetze und Normen für Regalinspektion sowie Leiter- und Trittprüfung
Wichtigste Gesetze und Normen im Überblick
DIN-Normen sind eine Sammlung von technischen Standards, die vom Deutschen Institut für Normung (DIN) entwickelt werden. Diese Normen haben das Ziel, einheitliche Anforderungen, Spezifikationen und Verfahren für verschiedene Produkte, Dienstleistungen und Prozesse zu definieren. Die Entwicklung von DIN-Normen erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Experten aus Industrie, Forschung und Gesellschaft. Die Normungskomitees sammeln Fachwissen, erforschen bewährte Verfahren und berücksichtigen technologische Fortschritte, um die Normen aktuell und praxisnah zu gestalten. Der Zweck von DIN-Normen besteht darin, die Qualität und Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen zu gewährleisten.
Gemeinsame Rechtsgrundlagen für Regalinspektion sowie Leiter und Trittprüfung
Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für Schutzmaßnahmen und zur Ableitung des Prüfbedarfs im Betrieb. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §5 Gefährdungsbeurteilung
Grundpflichten und wann Arbeitsmittel von einer zur Prüfung befähigten Person zu prüfen sind, zum Beispiel vor Inbetriebnahme, wiederkehrend sowie nach Ereignissen oder Änderungen. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3 und § 14 Prüfpflichten
Konkretisiert Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln, inklusive Organisation, Durchführung, Dokumentation und wer prüfen darf. TRBS 1201 Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln
Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen, inklusive Qualifikation, Erfahrung und aktueller Tätigkeit. TRBS 1203 Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen
Pflichten im Arbeitsschutz, unter anderem Mitwirkungspflichten und Unterweisung als Grundbaustein der sicheren Nutzung von Arbeitsmitteln. DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
Regelwerk für Regalinspektion nach DIN EN 15635
Anwendung, Wartung und Inspektion von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl als Kernnorm für den Prüfprozess im Betrieb. DIN EN 15635 Anwendung, Wartung und Inspektion
Prüfumfang, Dokumentation und Anforderungen an die prüfende Person, inklusive Experteninspektion mindestens alle 12 Monate und ergänzender Kontrollen in kürzeren Abständen. DGUV Information 208-043 Sicherheit von Regalen
Praxisleitfaden zu Bau, Betrieb, Prüfung und Instandhaltung von Lagereinrichtungen und Ladungsträgern, entstanden aus der früheren DGUV Regel 108-007, die zurückgezogen wurde. DGUV Information 208-061 Lagereinrichtungen und Ladungsträger
Grundlagen der statischen Bemessung für verstellbare Palettenregale als Basis für Planung, Tragfähigkeit, zulässige Lasten und Änderungen. DIN EN 15512 Grundlagen der statischen Bemessung
Grenzabweichungen, Verformungen und Freiräume als Maßstab für Toleranzen, Verformungen und den Montagezustand von Regalanlagen. DIN EN 15620 Grenzabweichungen und Freiräume
Anforderungen an die technische Spezifikation von Lagereinrichtungen bei Beschaffung sowie bei Änderungen und Umbauten. DIN EN 15629 Spezifikation von Lagereinrichtungen
Begriffe und Definitionen als einheitliches Vokabular, hilfreich für Dokumentation, Angebote und Prüfberichte. DIN EN 15878 Begriffe und Definitionen
Sicherheitsanforderungen für kraftbetriebene verschiebbare Paletten und Fachbodenregale sowie Umlaufregale und Lagerlifte, falls solche Anlagen vorhanden sind. DIN EN 15095 Sicherheitsanforderungen für kraftbetriebene Regale
Regelwerk für Leiterprüfung und Trittprüfung
Normenreihe für tragbare Leitern, inklusive Begriffe, Bauarten und Funktionsmaße sowie Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung. DIN EN 131 Tragbare Leitern zB.
DIN EN 131-1: Begriffe, Bauarten, Funktionsmaße.
DIN EN 131-2: Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung.
Sicherheitsanforderungen für Tritte und Tritthocker, inklusive grundlegender Anforderungen und Kennzeichnung. DIN EN 14183 Sicherheitsanforderungen für Tritte
Betriebspraxis zur sicheren Auswahl und Benutzung, inklusive Sichtkontrolle vor jeder Nutzung sowie wiederkehrender Sicht und Funktionsprüfung, häufig mindestens jährlich, mit Verweis auf TRBS 1201 und TRBS 1203. DGUV Information 208-016 Die Verwendung von Leitern und Tritten
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Gesetze und Normen erklärt: Prüffristen, Prüfumfang, Dokumentation, befähigte Person
Arbeitsschutzgesetz § 5 Gefährdungsbeurteilung
§ 5 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen anhand der konkreten Arbeitsbedingungen systematisch zu ermitteln und zu bewerten. Maßgeblich ist die tatsächliche Situation im Betrieb, zum Beispiel Nutzungshäufigkeit, Belastungen, Arbeitsumgebung, Verkehrswege, Organisation und mögliche Beschädigungen. Aus dieser Bewertung müssen passende Schutzmaßnahmen abgeleitet und in der Praxis wirksam umgesetzt werden. Für Regalanlagen sowie Leitern und Tritte ist die Gefährdungsbeurteilung damit die fachliche Grundlage, um zu entscheiden, welche Kontrollen und Prüfungen notwendig sind. Die konkrete Festlegung von Prüfart, Prüfumfang und Prüffristen für Arbeitsmittel wird darauf aufbauend in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt, insbesondere über § 3 und die Prüfanforderungen nach § 14.
Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14
Die Betriebssicherheitsverordnung konkretisiert die Pflichten des Arbeitgebers beim Einsatz von Arbeitsmitteln. Nach § 3 müssen vor der Verwendung die betrieblichen Gefährdungen beurteilt und daraus geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Dazu gehört auch, auf Basis dieser Beurteilung zu bestimmen, ob Prüfungen erforderlich sind und wie Prüfart, Prüfumfang und Prüffristen festzulegen sind. § 14 regelt die Prüfpflichten: Arbeitsmittel sind insbesondere vor der ersten Verwendung zu prüfen, wenn ihre Sicherheit von Montage oder Installation abhängt, außerdem wiederkehrend sowie nach prüfpflichtigen Änderungen oder außergewöhnlichen Ereignissen. Die Prüfungen sind durch eine zur Prüfung befähigte Person durchzuführen, und die Ergebnisse müssen in geeigneter Form aufgezeichnet und aufbewahrt werden.
TRBS 1201 Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln
Die TRBS 1201 konkretisiert, wie Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln im Sinne der BetrSichV praktisch zu planen und umzusetzen sind. Sie hilft dabei, auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festzulegen, welche Prüfarten erforderlich sind (zum Beispiel vor der ersten Verwendung, wiederkehrend oder anlassbezogen), wie der Prüfumfang bestimmt wird und welche Kriterien für die Beurteilung des sicheren Zustands gelten. Außerdem beschreibt sie, wie Prüfungen organisatorisch vorbereitet werden sollten, wie Mängel bewertet und Maßnahmen abgeleitet werden und welche Nachweise sinnvoll zu dokumentieren sind. Prüfungen erfolgen durch eine zur Prüfung befähigte Person; die Anforderungen an diese Person werden ergänzend in der TRBS 1203 konkretisiert.
TRBS 1203 Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen
Die TRBS 1203 beschreibt, welche Voraussetzungen eine Person erfüllen muss, um Prüfungen von Arbeitsmitteln im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung fachgerecht durchführen zu können. Im Mittelpunkt stehen drei Bausteine: eine geeignete berufliche Qualifikation (z.B. Ausbildung oder vergleichbare Kenntnisse), ausreichende Berufserfahrung sowie eine zeitnahe berufliche Tätigkeit, damit praktische Kenntnisse aktuell bleiben. Zusätzlich muss die Person die einschlägigen Vorschriften, technischen Regeln und den Stand der Technik kennen und diese auf das jeweilige Arbeitsmittel anwenden können. Je nach Arbeitsmittel und Risiko können weitergehende Spezialkenntnisse erforderlich sein. Der Arbeitgeber muss die befähigte Person passend zum Prüfumfang auswählen, den Aufgabenbereich festlegen und sicherstellen, dass die Qualifikation nachvollziehbar dokumentiert ist.
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
Die DGUV Vorschrift 1 legt grundlegende Pflichten im Arbeitsschutz für Unternehmer und Versicherte fest. Der Unternehmer muss geeignete Maßnahmen treffen, um Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren zu verhindern, und eine wirksame Organisation des Arbeitsschutzes sicherstellen. Ein zentraler Baustein ist die Unterweisung: Beschäftigte müssen über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen informiert werden, bei Bedarf wiederholt, mindestens einmal jährlich, und die Unterweisung ist zu dokumentieren. Versicherte sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten die Sicherheitsmaßnahmen zu unterstützen, Weisungen zu beachten und sich so zu verhalten, dass sie sich selbst und andere nicht gefährden. Für die sichere Nutzung von Arbeitsmitteln wie Regalanlagen sowie Leitern und Tritten heißt das praktisch: klare Regeln, regelmäßige Unterweisung, gelebte Mitwirkung und nachvollziehbare Nachweise im Betrieb.
DGUV Information 208-016 Die Verwendung von Leitern und Tritten
Die DGUV Information 208-016 beschreibt praxisnah, wie Leitern und Tritte sicher ausgewählt, bereitgestellt und genutzt werden. Vor dem Einsatz sollte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden, ob eine Leiter für die konkrete Tätigkeit überhaupt geeignet ist oder ob ein sichereres Arbeitsmittel erforderlich ist. Nutzer sollen Leitern und Tritte vor jeder Verwendung auf offensichtliche Schäden oder Mängel kontrollieren und defekte Geräte sofort sperren. Zusätzlich muss der Unternehmer wiederkehrende Prüfungen als Sicht und Funktionsprüfung organisieren sowie Art, Umfang und Fristen festlegen. Eine feste Jahresfrist ist nicht zwingend, die Abstände richten sich nach den Betriebsverhältnissen; in der Praxis wird häufig ein jährlicher Prüfzyklus gewählt. Für Organisation und Qualifikation wird auf die Technischen Regeln TRBS 1201 und TRBS 1203 verwiesen.
DGUV Information 208-043 Sicherheit von Regalen
Die DGUV Information 208-043 beschreibt praxisnah, wie Regale sicher betrieben und geprüft werden. Sie orientiert sich an den Anforderungen der DIN EN 15635 und unterscheidet zwei Ebenen: eine Experteninspektion mindestens alle 12 Monate sowie zusätzliche Inspektionen oder Sichtkontrollen in kürzeren Abständen, die sich am Risiko und an den Betriebsverhältnissen orientieren. Für die Prüfung werden Prüfkriterien und ein typischer Prüfumfang erläutert, außerdem die Einordnung von Schäden und welche Maßnahmen sich daraus ableiten. Zur prüfenden Person stellt die Information klar, dass der Unternehmer eine geeignete befähigte Person auswählen muss und sich dabei an den Anforderungen der TRBS 1203 orientiert. Die Dokumentation der Prüfungen, Mängel und deren Beseitigung ist erforderlich und mindestens bis zur nächsten regelmäßigen Prüfung aufzubewahren, bei Reparaturen sinnvollerweise länger.
DGUV Information 208-061 Lagereinrichtungen und Ladungsträger
Die DGUV Information 208-061 ist ein Praxisleitfaden für den sicheren Umgang mit Lagereinrichtungen und Ladungsträgern. Sie bündelt Empfehlungen zu rechtlichen Grundlagen, Planung und Ausrüstung, sicherem Betrieb, Prüfungen sowie Instandhaltung. Ziel ist, typische Gefährdungen im Lager zu reduzieren und die betrieblichen Abläufe so zu organisieren, dass Schäden, Überlastungen und unsachgemäße Nutzung früh erkannt und vermieden werden. Die Schrift ist aus der früheren DGUV Regel 108-007 entstanden, deren Inhalte weitgehend übernommen und aktualisiert wurden. Die DGUV Regel 108-007 wurde inzwischen zurückgezogen, daher ist die 208-061 die aktuelle DGUV Orientierung für diese Themen.
DIN EN 131 Tragbare Leitern
DIN EN 131 ist die europäische Normenreihe für tragbare Leitern. Sie legt technische Grundlagen fest, damit Leitern konstruktiv sicher ausgeführt, geprüft und eindeutig gekennzeichnet werden können. Die Reihe gilt für tragbare Leitern, nicht für Tritte (dafür ist EN 14183 relevant) und nicht für bestimmte Sonderleitern wie zum Beispiel Feuerwehrleitern, Dachleitern oder fahrbare Leitern.
DIN EN 131-1 regelt Begriffe, Bauarten und Funktionsmaße. Damit stellt sie sicher, dass Leitertypen einheitlich benannt werden und wichtige Maßvorgaben für die sichere Nutzung und Vergleichbarkeit festgelegt sind.
DIN EN 131-2 beschreibt Anforderungen an Konstruktion, Prüfverfahren und Kennzeichnung. Sie definiert, wie die Sicherheit einer Leiter nachzuweisen ist und welche Informationen erkennbar am Produkt stehen müssen. In neueren Fassungen wurde außerdem eine Einteilung für berufliche und nicht berufliche Nutzung eingeführt, verbunden mit unterschiedlichen Anforderungen an Festigkeit und Dauerhaltbarkeit.
DIN EN 14183 Tritte und Tritthocker
DIN EN 14183 beschreibt Sicherheitsanforderungen für Tritte und Tritthocker. Sie legt fest, welche Konstruktionsmerkmale und Funktionsmaße einzuhalten sind und welche technischen Anforderungen ein Produkt erfüllen muss, damit es für den vorgesehenen Einsatz als Tritt geeignet ist. Dazu gehören auch Vorgaben zu Prüfverfahren, Leistungsanforderungen, Kennzeichnung sowie zur Erklärung der Eignung zur Verwendung. In der Praxis ist die Norm damit ein technischer Maßstab, wenn Tritte ausgewählt, beschafft oder im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bewertet werden. In Deutschland liegt sie als deutsche Fassung der EN 14183:2003 vor und ersetzt die frühere DIN 4569.
DIN EN 15095 Kraftbetriebene verschiebbare Regale, Umlaufregale und Lagerlifte
DIN EN 15095 legt Sicherheitsanforderungen für kraftbetriebene Lagereinrichtungen fest, zum Beispiel verfahrbare Fachboden und Palettenregale sowie Kragarmregale, außerdem Umlaufregale und Lagerlifte. Ziel ist, wesentliche Gefährdungen zu vermeiden oder zu minimieren, die durch die Bewegung und den Betrieb solcher Anlagen entstehen können. Die Norm betrachtet dabei typische Phasen wie Montage, Inbetriebnahme, Betrieb, Instandhaltung, Prüfung und Demontage.
Für die Praxis ist DIN EN 15095 besonders relevant, wenn im Betrieb automatisch oder motorisch verfahrbare Regalsysteme oder vertikale Lagerlifte eingesetzt werden. Sie dient als technischer Maßstab für sichere Ausführung, sichere Bedienung und geeignete Schutzmaßnahmen, einschließlich nachvollziehbarer Hersteller und Betreiberinformationen.
DIN EN 15512 Grundlagen der statischen Bemessung für verstellbare Palettenregale
DIN EN 15512 legt die Grundsätze fest, nach denen verstellbare Palettenregale aus Stahl statisch zu bemessen sind. Sie beschreibt, welche Lastannahmen, Einwirkungen und rechnerischen Nachweise bei der Konstruktion zu berücksichtigen sind, damit Stützen, Träger und Aussteifungen die vorgesehenen Lasten sicher aufnehmen. Damit ist die Norm die technische Basis für zulässige Fachlasten und Feldlasten sowie für nachvollziehbare Tragfähigkeitsangaben, zum Beispiel auf Lastschildern. Änderungen am Regal wie Umbauten, zusätzliche Ebenen, geänderte Träger, andere Palettengewichte oder veränderte Lastverteilung können die Statik beeinflussen und sollten deshalb nur nach erneuter Bewertung auf Basis dieser Bemessungsgrundsätze erfolgen. Für Betrieb, Wartung und Inspektionen ist ergänzend die DIN EN 15635 relevant.
DIN EN 15620 Grenzabweichungen, Verformungen und Freiräume
DIN EN 15620 legt fest, welche zulässigen Toleranzen, Verformungen und Freiräume bei ortsfesten Regalsystemen aus Stahl einzuhalten sind, damit das Regal im montierten Zustand sicher funktioniert. Die Norm beschreibt Vorgaben für Herstellung und Montage sowie für das Verhalten unter Last und berücksichtigt auch die Wechselwirkung mit dem Boden und dem eingesetzten Flurförderzeug, etwa im Hinblick auf notwendige Abstände und die sichere Bedienbarkeit. Damit ist DIN EN 15620 eine wichtige Grundlage, um nach Aufbau oder Umbau zu beurteilen, ob das Regal innerhalb der zulässigen Abweichungen steht und ob ausreichende Freiräume vorhanden sind. In der Praxis wird sie häufig herangezogen, wenn Montagequalität, Verformungen oder sicherheitsrelevante Toleranzen im Rahmen von Betrieb und Inspektion bewertet werden.
DIN EN 15629 Spezifikation von Lagereinrichtungen
DIN EN 15629 gibt Leitlinien, welche Angaben eine technische Spezifikation enthalten sollte, damit Regale und Regalsysteme aus Stahl korrekt geplant, ausgelegt, geliefert und montiert werden können. Im Fokus steht die klare Abstimmung zwischen Betreiber, Planer und Lieferant, inklusive eindeutiger Verantwortlichkeiten. Typische Inhalte sind unter anderem Gebäudedaten und Bodenangaben (inklusive Anforderungen an Fußplatten und Verankerung), Informationen zum Lagergut und zu Ladeeinheiten (Gewichte, Abmessungen, Lastverteilung), eingesetzte Flurförderzeuge und Betriebsweise, erforderliche Freiräume, mögliche Anprallrisiken, Umgebungsbedingungen sowie zusätzliche Anforderungen wie Brandschutz und Inspektionen. Bei Beschaffung und besonders bei Änderungen (neue Lasten, andere Paletten, andere Stapler, Umbauten) sollte die Spezifikation aktualisiert werden, damit die Tragfähigkeit und Sicherheit weiterhin nachweisbar bleibt.
DIN EN 15635 Anwendung, Wartung und Inspektion von Regalen
DIN EN 15635 ist die zentrale Betriebsnorm für ortsfeste Regalsysteme aus Stahl und beschreibt, wie Regale nach der Montage sicher betrieben, überwacht, instand gehalten und geprüft werden. Sie macht den Betreiber für die laufende Sicherheit verantwortlich und sieht eine klare Rollenverteilung vor, typischerweise mit einer benannten verantwortlichen Person für die Regalsicherheit (PRSES), die Kontrollen organisiert und Maßnahmen nachverfolgt.
Für den Prüfprozess wird ein mehrstufiges Vorgehen beschrieben: neben regelmäßigen internen Sichtkontrollen sind Experteninspektionen mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person vorgesehen, ergänzt durch Kontrollen in kürzeren Abständen je nach Risiko im Betrieb.
Wesentlich ist außerdem die nachvollziehbare Dokumentation von Schäden, Prüfungen und Instandsetzungen.
DIN EN 15878 Begriffe und Definitionen
DIN EN 15878 stellt ein einheitliches Vokabular für Anwender ortsfester Lagersysteme aus Stahl bereit. Ziel ist, Begriffe klar und ohne Missverständnisse zu verwenden, damit alle Beteiligten dieselbe Sprache sprechen, vom Betreiber über Hersteller und Monteur bis zur prüfenden Person. Dadurch werden Abstimmungen in der Lieferkette und im laufenden Betrieb einfacher, besonders bei Neubeschaffung, Umbauten oder Ersatzteilbestellungen. In der Praxis hilft die Norm, Bauteile, Zubehör und Belastungsangaben eindeutig zu benennen, zum Beispiel in Lastschildern, Angeboten, Montage Unterlagen, Betriebsanweisungen, Prüfberichten und Mängelprotokollen. Wenn du diese Terminologie konsequent nutzt, lassen sich Schäden, Abweichungen und Maßnahmen sauber zuordnen und bei Audits oder Behördenanfragen nachvollziehbar dokumentieren.
gemäß DIN EN 15635 und DGUV Information 208-061 (ehemals DGUV Regel 108-007 / BGR 234)
Vorschriften der Regalinspektion
gemäß BetrSichV §3 (6) und DGUV Information 208-016
Vorschriften der Leiter- und Trittprüfung
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Ihre Fragen – klar und prägnant beantwortet
Wichtige Rechtsgrundlagen sind das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung. Sie verpflichten Arbeitgeber dazu, Gefährdungen zu beurteilen, geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und erforderliche Prüfungen von Arbeitsmitteln zu organisieren. Die praktische Durchführung wird durch TRBS, DGUV Informationen und DIN Normen konkretisiert.
DIN Normen sind grundsätzlich keine Gesetze. Sie beschreiben jedoch anerkannte technische Anforderungen und können zur Beurteilung des sicheren Zustands herangezogen werden. Abweichende Lösungen sind möglich, wenn mindestens ein vergleichbares Sicherheitsniveau erreicht und nachvollziehbar nachgewiesen wird.
Die Verantwortung liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber beziehungsweise beim Betreiber der Regalanlagen, Leitern und Tritte. Er muss die Gefährdungsbeurteilung erstellen, Prüffristen festlegen und eine ausreichend qualifizierte Person mit der Prüfung beauftragen.
Die Betriebssicherheitsverordnung nennt für Regale keine allgemeine jährliche Prüffrist. Die DIN EN 15635 sieht jedoch eine Experteninspektion in einem Abstand von höchstens zwölf Monaten vor. Zusätzlich sind kürzere interne Sichtkontrollen anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.
Eine zusätzliche Prüfung kann nach Umbauten, prüfpflichtigen Änderungen, Unfällen oder außergewöhnlichen Ereignissen notwendig sein. Dazu gehören beispielsweise schwere Anfahrschäden an Regalen oder Veränderungen, welche die Tragfähigkeit und Sicherheit der Anlage beeinflussen können.
Beide Prüfungen beruhen auf dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung sowie den TRBS 1201 und 1203. Für Regale gelten zusätzlich insbesondere die DIN EN 15635 und die DGUV Informationen 208-043 und 208-061. Für Leitern und Tritte sind unter anderem die DIN EN 131, DIN EN 14183 und DGUV Information 208-016 relevant.
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